Altbier ist eine obergärige Bierspezialität , die hauptsächlich in der Region Niederrhein gebraut und getrunken wird.

Der Name des Altbieres entstammt dem traditionellen, bzw. althergebrachten Brauverfahren, nachdem Altbier hergestellt wird. Wie alle in Deutschland gebrauten Biere, wird das Altbier nach dem Reinheitsgebot gebraut. Das bedeutet, dass beim Brauen des eher dunklen, obergärigen Bieres, das je nach Rezeptur ein wenig malzig oder klassisch hopfenbitter ist, nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser verwendet werden darf. Der Stammwürzegehalt liegt beim Altbier zwischen 11 und 16 Prozent, und der Alkoholgehalt variiert zwischen 4 und 5 %.

Altbier

Beim Altbier handelt sich aufgrund des Stammwürzegehaltes um ein Vollbier, das vor allem am Niederrhein aber auch in Münster gebraut wird. Insgeheim ist jedoch Düsseldorf am Rhein die Altbierhauptstadt. Hier sind einerseits mehrere traditionsreiche Altbierbrauereien ansässig und andererseits befindet sich in der Düsseldorfer Altstadt die längste Theke der Welt. Hier wird das Altbier noch direkt vom Fass gezapft und in kleinen meist 0,2 (0,25) Liter Gläsern ausgeschänkt. Aus Düsseldorf stammt auch die Polizeiverordnung aus dem Jahre 1706 nachdem Brauer und Bierzapfer dafür Sorge zu tragen hatten, dass dem Gast nur ein wohlschmeckendes und bekömmliches Bier serviert werden darf.

Das Brauverfahren in Kürze: Malzschrot wird in einen Braukessel mit Brauwasser über mehrere Stufen erhitzt, den so genannten Rasten. Nach diesen Schritten beginnt das Läutern, das heißt, während dieses Vorganges werden die Maische und die Flüssigkeit voneinander getrennt. Diese Vorstufe des Biere wird dann wiederum erhitzt, wobei der Hopfen hinzugegeben wird, man erhält daraufhin die so genannte Würze.

Nach etwa 1,5 Stunden ermittelt man mit Hilfe einer Bierspindel die gewünschte Stammwürze, bei Altbier liegt sie zwischen 11 und 14 %. Nach dem Herausfiltern der Hopfenbestandteile wird die Würze in gleichmäßigen Schritten heruntergekühlt, und in Gärbehälter gefüllt, wobei die Bierhefe zugesetzt wird. Bei 15 -22 Grad Celsius gedeiht der Gärprozess, bei dem sich über einige Tage Kohlesäure und Alkohol bildet, am besten. Ist dieser Gärprozess abgeschlossen, wird das Bier noch einmal gefiltert, um danach noch einige Zeit in Flaschen oder Fässern reifen zu können, damit das Altbier am Ende sein volles Aroma entfalten kann.

Die Polizeiverordnung aus dem Jahre 1706 sagt sinngemäß aus, dass Brauer und Bierzapfer dafür Sorge zu tragen hatten, dass nach dem Kauf der Rohstoffe ein wohlschmeckendes und bekömmliches Bier mit Hopfen und keinesfalls mit anderen unzulässigen Zusätzen und Kompositionen gekocht, bzw. gebraut werden darf. Der Ausschank des Bieres darf erst dann erfolgen, wenn das Bier eine Zeit lang reifen konnte, und klar geworden war. Diese Verordnung war zwar nicht so detailliert, wie das bayrische Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516, doch verdeutlicht sie, dass auch am Niederrhein das Bier ein wichtige kulturelle, aber sicherlich auch eine entscheidende wirtschaftliche Rolle gespielt hat, bzw. bis heute spielt.

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