Oft bezeichnet man alle Fahrräder mit Elektrohilfsmotor als E-Bike. Doch richtiger ist es beim motorunterstützten Fahrrädern zwischen Pedelec , S-Pedelec und E-Bike zu unterscheiden.

Beim Pedelec wird der Radfahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt und einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Fahren unterstützt und der Motor stoppt sobald die Tretbewegungen des Fahrers stoppen. Das Pedelec wird daher einem Fahrrad gleichgestellt und kann ohne Führerschein und ohne Helm genutzt werden.
Bei der Nutzung eines S-Pedelec mit einer Nenn-Dauerleistung des Motoren von maximal 500 Watt hingegen sind einige Vorschriften zu beachten. So muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Des Weiteren besteht eine Helmpflicht beim Fahren eines S-Pedelec und Radwege sind ebenfalls tabu.
Zur dritten Kategorie von Fahrrädern mit Hilfsmotor gehören die E-Bikes, diese lassen sich auch ohne selbst in die Pedale zu treten fahren. Je nach Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit werden E-Bike als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad klassifiziert und unterliegen bestimmten Vorschriften, so ist für alle E-Bikes ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Eine Helmpflicht besteht zwar nur bei S-Pedelecs und E-Bikes mit einer Motorlesitung von mehr als 500 Watt, doch bei der Nutzung eines motorunterstützten Fahrrades ist ein geeigneter Helm empfehlenswert. Trotz zahlreicher Vorteile motorunterstützter Fahrräder gibt es einen Haken bei allen Elektrofahrrädern, nach einer gewissen Zeit müssen die Akkus geladen werden. Eine Auswahl an Ladestationen am Niederrhein finden Sie auf der nachstehenden Karte. Aufladung ist meist nur zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Anbieters möglich!

Radfahren am Niederrhein

Radfahren

Radtouren

Radtouren

Fahrradverleih

Fahrradverleih