Das bayerisches Reinheitsgebot für gebrautes Bier ist eines der ältesten und bekanntesten Lebensmittelgesetze der Welt. Es wurde 1516 proklamiert und 1906 zum Reichsgesetz. Weniger bekannt hingegen ist die polizeiliche Verordnung aus dem Jahre 1706 für das Brauen von Bier am Niederrhein. Erlassen wurde diese Verordnung zurzeit und mit Unterstützung Jan Wellems, dem Stadtpatron Düsseldorfs, der nach Überlieferung auch ein Freund des Altbieres gewesen sein soll.

Reinheitsgebot Bier

Nach dem deutschen Reinheitsgebot für gebrautes Bier dürfen bei der Bierherstellung nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser verwendet werden. Dies ist sicherlich einer der Gründe, warum Bier immer noch eines der beliebtesten Getränke in Deutschland ist. Bier wird bei Festen, nach dem Feierabend in der Stammkneipen an der Ecke, im Brauhaus oder auch zuhause getrunken. Bier gibt es in Flaschen, Dosen und in kleinen Partyfässern, den so genannten Piterfässchen. Doch egal wo und woraus man ein Bier trinkt, eine Eigenschaft sollte das Bier haben. Bier sollte angenehm kühl, und nicht zu kalt sein. Jedoch ist der Genuss von Bier in Deutschland nur Personen ab 16 Jahren gestattet.

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